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   BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93   

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BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93 (https://dejure.org/1994,6747)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93 (https://dejure.org/1994,6747)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 (https://dejure.org/1994,6747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJ 1994, 283
  • AnwBl 1994, 295
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 53/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93
    Das ist - wie bei der wortgleichen Vorschrift des § 7 Nr. 5 BRAO - der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände (wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt. 1987, 150 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des

    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295, und vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71).
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95

    Amtsenthebung eines Notars wegen Verschweigens der beruflichen Tätigkeit für das

    a) Dem steht der von ihm angeführte Beschluß des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 199 - AnwZ (B) 58/93 (- NJW 1994, 283 = DtZ 1994, 314) nicht entgegen.
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 72/97

    Versagung der Anwaltszulassung bei Unwürdigkeit der Ausübung - Arbeiten unter

    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    Schließlich haben der Zeitablauf seit den falschen Angaben und ihr geringer Einfluß auf den Gang des Verfahrens ihre zulassungserhebliche Bedeutung weiter herabgesetzt (vgl. oben genannter Beschluß vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93).
  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Mitglied des Ministeriums für

    Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 36/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit zur Ausübung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können auch unwahre Angaben innerhalb oder außerhalb des Zulassungsverfahrens insbesondere dann zur Annahme von Unwürdigkeit führen, wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften handelt (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und AnwZ (B) 58/93, BRAK-Mitt 1994, 107).
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